41 24.7 Tagessatzhöhe Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zu Art. 34 Abs. 2 StGB kann auf Ziff. 23.5 hiervor verwiesen werden. Der Beschuldigte 2 ist zurzeit in Haft. Er wird nach seiner Entlassung eine Stelle zu finden und seine nicht unerheblichen Schulden abzubezahlen haben (pag. 18 586 Z. 26 ff.). Die Kammer verkennt nicht, dass die finanzielle Situation des Beschuldigten 2 schlecht ist.