40 Rolle kleinzureden und sich als unwissender, zufällig ins Delikt miteinbezogener Dritter darzustellen, der nicht wusste, was um ihn herum passierte. Insgesamt ist sein Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren sowohl betreffend die Schuldsprüche wegen Gehilfenschaft zum (versuchten) Betrug als auch betreffend die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als neutral zu bewerten. 24.4.2 Strafempfindlichkeit Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt nicht vor.