Auch der Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun vom 21. Juli 2021 geht in die gleiche Richtung: So zeige sich der Beschuldigte 2 stets freundlich und angepasst, habe keinen Anlass zu Disziplinierungen gegeben, zeige bei der Arbeit im Projekt «W.________» eine hohe Motivation und erledige die Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit (pag. 18 567 f.). Insgesamt sind das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten 2 aufgrund seiner (teils einschlägigen) Vorstrafen klar straferhöhend zu bewerten.