19a des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00 sowie zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt. Der Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten 2 vom 23. Oktober 2020 weist sodann elf Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 30'136.77 aus, zumeist Rechnungen für Gerichtsverfahren sowie der Basler Verkehrsbetriebe (pag. 18 047 ff.). Gemäss Aussagen des Beschuldigten 2 stammten die Verlustscheine daher, dass er die Frist für die grossen Rechnungen nicht habe einhalten können (pag. 18 189, Z. 67 f.).