- Mit Strafbefehl vom 10. November 2017 der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wurde der Beschuldigte 2 wegen Beschimpfung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt. - Mit Strafbefehl vom 4. Juni 2019 der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wurde der Beschuldigte 2 zudem wegen Nötigung und Widerhandlungen gemäss Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00 sowie zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt.