Dem rechtskräftigen Beschluss kann entnommen werden, dass die Bewährungshilfe mit Schreiben vom 30. August 2018 mitgeteilt habe, dass es seit Beginn der Betreuung wiederholt zu Kontaktabbrüchen gekommen sei und weder Verwarnungen noch das Aufzeigen möglicher Konsequenzen langfristige Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten 2 gehabt hätten. - Mit Strafbefehl vom 10. November 2017 der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wurde der Beschuldigte 2 wegen Beschimpfung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt.