Mit Beschluss des Strafgerichts Basel-Stadt vom 8. Oktober 2019 wurde der bedingte Strafvollzug widerrufen. Dem rechtskräftigen Beschluss kann entnommen werden, dass die Bewährungshilfe mit Schreiben vom 30. August 2018 mitgeteilt habe, dass es seit Beginn der Betreuung wiederholt zu Kontaktabbrüchen gekommen sei und weder Verwarnungen noch das Aufzeigen möglicher Konsequenzen langfristige Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten 2 gehabt hätten.