39 - Mit Urteil vom 15. Dezember 2016 des Strafgerichts Basel-Stadt wurde der Beschuldigte 2 wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Widerhandlungen gemäss Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, davon 12 Monate bedingt und 8 Monate unbedingt, bei einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt. Mit Beschluss des Strafgerichts Basel-Stadt vom 8. Oktober 2019 wurde der bedingte Strafvollzug widerrufen.