Er habe eine Lehre als Q.________ begonnen, ihm sei aber wegen eines ungenügenden Schultests in der Probezeit gekündigt worden. Er habe eine normale Kindheit und Jugendzeit gehabt. Im Zeitpunkt seiner Verhaftung habe er bei seinem Vater in P.________ gewohnt und als Lieferant bei M.________ gearbeitet. Er sei S.________ Staatsbürger und verfüge über die Bewilligung C. Der Beschuldigte 2 ist trotz seines jungen Alters bereits mehrfach vorbestraft (pag. 18 571 f.):