24.3 Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit Die Kammer kann sich hierzu den Ausführungen der Vorinstanz anschliessen (S. 72 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 355). Der Beschuldigte 2 verursachte bei der Fahrt von Basel nach Bern am 24. Juni 2020 keinen Unfall und es sind auch keine Fahrfehler bekannt. Aufgrund des in seiner Hosentasche aufgefundenen Minigrips mit Kokainresten musste er allerdings damit rechnen, dass ein Drogentest durchgeführt wird. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs wird indes in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als gering betrachtet.