Im Ergebnis resultiert damit für den Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zum versuchten Betrug (Ereignis vom 24. Juni 2020) eine vorläufige Freiheitsstrafe von 5 ½ Monaten. Diese wird im Umfang von vier Monaten auf die vorläufige Freiheitsstrafe für den Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zum Betrug (Ereignis vom 22. Juni 2020) asperiert, womit eine vorläufige Gesamtstrafe von 10 Monaten Freiheitsstrafe für die beiden Schuldsprüche wegen Gehilfenschaft zum (versuchten) Betrug resultiert. 24.3 Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit