38 24.2.2 Fazit Mit Blick auf das in Ziff. 24.1.3 hiervor Gesagte erscheint auch für die Gehilfenschaft zum versuchten Betrug eine Freiheitsstrafe als geboten, um den Beschuldigten 2 von der Begehung weiterer derartiger Verbrechen oder Vergehen (Vermögensdelikte) abzuhalten. Im Ergebnis resultiert damit für den Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zum versuchten Betrug (Ereignis vom 24. Juni 2020) eine vorläufige Freiheitsstrafe von 5 ½ Monaten.