37 Bern zu fahren. Eine Verschuldensminderung unter dem Titel der Vermeidbarkeit ist mithin nicht angezeigt. Insgesamt sind die subjektiven Tatkomponenten somit neutral zu gewichten. 24.1.3 Zwischenfazit Unter Berücksichtigung sämtlicher objektiven und subjektiven Tatkomponenten ist vorliegend – in Relation zum weiten Strafrahmen – immer noch von einem leichten Tatverschulden auszugehen, wobei eine vorläufige, hypothetische Einsatzstrafe von sechs Monaten bzw. 180 Strafeinheiten als dem Tatverschulden angemessen erscheint.