35 2018 E. 2.4; 6B_ 689/2010 und 690/2010 vom 25. Oktober 2010 E. 6.3). Damit ist der Tagessatz auf das reguläre Minimum von CHF 30.00 festzusetzen. 23.6 Anrechnung der Haft Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz Geldstrafe (Art. 51 StGB). Als Untersuchungshaft gilt jede in einem Strafverfahren verhängte Haft (Art. 110 Abs. 7 StGB).