Dem Beschuldigten 1 soll damit auch eine letzte Chance gegeben werden, seine berufliche Situation zu verbessern, allenfalls eine Ausbildung zu beginnen und nachhaltig in der Arbeitswelt Fuss zu fassen. Ihm ist deshalb – trotz seiner nach wie vor schwierigen finanziellen Situation und der Tatsache, dass er während laufenden Verfahrens weiter delinquierte – insgesamt noch keine ungünstige Prognose zu stellen. Damit sind die Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie die Geldstrafe von 30 Tagessätzen bedingt auszufällen, wobei die Probezeit auf jeweils vier Jahre festzulegen ist. Auf die Anordnung von Bewährungshilfe wird verzichtet.