Bei der Strafart der Geldstrafe wird der Strafempfindlichkeit zudem bereits im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe Rechnung getragen. 23.3.2 Fazit Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten somit neutral aus. Es bleibt damit bei den 20 Monaten Freiheitsstrafe für den gewerbsmässigen Betrug bzw. Versuch dazu sowie bei den 30 Tagessätzen Geldstrafe für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.