Aufrichtige Reue oder Einsicht konnte keine festgestellt werden. Vielmehr zeigte er sich während des gesamten Verfahrens darum bemüht, seine Rolle kleinzureden und sich als unwissender, zufällig ins Delikt miteinbezogener Dritter darzustellen, der nicht wusste, was passierte. Die Aussagen bezüglich der Geldweitergabe an Dritte, die man ihm nicht hätte belegen können, sind jedoch als leicht strafminderndes Geständnis zu werten.