Diese hohe kriminelle Energie, welche mit der Betrugsmasche «falscher Polizist» einhergeht, hat sich der Beschuldigte 1 – auch wenn er «nur» als Geldbote eingesetzt wurde – bis zu einem gewissen Grad anrechnen zu lassen, da er sich wissentlich und willentlich an dieser Betrugsmasche beteiligte. Das Obergericht des Kantons Bern hielt diesbezüglich in seinem Entscheid SK 2016 389 vom 21. Dezember 2017 (Enkeltrickbetrug) fest: «Was verschuldensmässig erschwerend ins Gewicht fällt und von der Vorinstanz zu wenig berücksichtigt wurde ist der Umstand, dass sich der Beschuldigte, auch wenn ihm eine eigentliche Zu-