Während die Handlungen des Beschuldigten 1 nicht über diejenigen eines «ferngesteuerten» Geldboten bzw. Abholers hinausgingen und er sich jeweils mehr oder weniger spontan dafür einbinden liess, agierten die Täter im Hintergrund professionell, planmässig und organisiert. Diese hohe kriminelle Energie, welche mit der Betrugsmasche «falscher Polizist» einhergeht, hat sich der Beschuldigte 1 – auch wenn er «nur» als Geldbote eingesetzt wurde – bis zu einem gewissen Grad anrechnen zu lassen, da er sich wissentlich und willentlich an dieser Betrugsmasche beteiligte.