In einer Gesamtbetrachtung sei diese aber sehr professionell und das kriminelle Potential im vorliegenden Fall höher als bei einem Einzeltäter. Die damit erzielte Summe sei unabhängig von der internen Verteilung eine gute Aussicht auf weitere Aufträge gewesen. Beide Beschuldigten hätten zum Gelingen des Konstrukts beigetragen und die Erfolgschancen der Tat und damit der Bande massiv erhöht. Die objektive Tatschwere könne im unteren bis mittleren Bereich bei ungefähr 20 Monaten angesetzt werden. Beide Beschuldigte hätten ausschliesslich egoistische Beweggründe gehabt. Innerhalb des gesetzlichen