Es brauchte lediglich noch jemanden, der das Geld abholt und abliefert. Der Beschuldigte 2 erhielt gemäss Beweisergebnis beim ersten Betrug vom 22. Juni 2020 lediglich seine Auslagen ersetzt sowie allenfalls etwas Geld für Essen und Zigaretten, jedoch keinen festen Anteil an der Beute. Dies im Unterschied zum Beschuldigten 1, der den Auftrag von den Hintermännern erhielt, mit diesen telefonisch