Indem sie der Täuschung Glauben schenkte, unterlag sie einem Irrtum. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, wurde in Bezug auf die zu beurteilende Vorgehensweise aufwändig ein ganzes «Theaterstück» aufgeführt bzw. ein sogenanntes «Lügengebäude» errichtet. Unter Verwendung technisch manipulierter Telefonnummern (sog. «Spoofing») gaben sich die unbekannten Personen als Polizisten bzw. als Staatsanwalt aus. Der Zivilklägerin kann im vorliegenden Fall nicht vorgeworfen werden, ihre Opfermitverantwortung nicht wahrgenommen zu haben, sind