In Wahrheit wurde die Zivilklägerin weder von der Polizei bzw. einem Staatsanwalt angerufen, noch bestand für ihr Geld auf der Bank irgendeine Gefahr bzw. half sie mit, irgendwelche Straftaten aufzuklären. Es ist somit auch für die Kammer offensichtlich, dass die Zivilklägerin in Bezug auf die ihr erzählte Geschichte getäuscht wurde. Am 22. Juni 2020 wurde die Zivilklägerin von der unbekannten Täterschaft erneut kontaktiert, dies um die Täuschung aufrecht zu erhalten und sie zu einer erneuten Geldabhebung und -übergabe zu animieren. Indem sie der Täuschung Glauben schenkte, unterlag sie einem Irrtum.