22 StGB Bereits im Vorfeld des 22. Juni 2020 wurde die Zivilklägerin von der sich als Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ausgebenden unbekannten Täterschaft kontaktiert. Hierbei wurde ihr mitgeteilt, dass ihre Ersparnisse bei der Bank nicht mehr sicher seien und die Aufklärung einer Straftat ihre Mitwirkung erfordere. In Wahrheit wurde die Zivilklägerin weder von der Polizei bzw. einem Staatsanwalt angerufen, noch bestand für ihr Geld auf der Bank irgendeine Gefahr bzw. half sie mit, irgendwelche Straftaten aufzuklären.