19. Subsumtion der Kammer 19.1 Beschuldigter 1 Hinsichtlich des Beschuldigten 1 kann zufolge der unangefochten gebliebenen Schuldsprüche des (gewerbsmässigen) Betrugs bzw. Versuchs dazu auf die Würdigung der Vorinstanz verwiesen werden (S. 54 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 337 ff.). Im Rahmen der Berufungsverhandlung liess der Beschuldigte 1 hierzu denn auch nichts ausführen (pag. 18 592 f.). 19.2 Beschuldigter 2 Ad objektiver Tatbestand nach Art. 146 StGB bzw. Versuch nach Art. 22 StGB