Nach der ersten Tat hätten beide Beschuldigten darauf vertrauen können, ihren Lebensunterhalt damit verdienen zu können. Beide seien flexibel gewesen, hätten Zeit in dieses System investieren wollen und hätten als Abholer in massgebender Weise und in Arbeitsteilung wesentliche Beiträge geleistet. Der Beschuldigte 2 sei zu jedem Zeitpunkt eingeweiht und über die nächsten Schritte informiert gewesen. Er habe die Tat als Mittäter unterstützt und sei eben gerade nicht der klassische Chauffeur gewesen. Damit sei auch er als Mittäter zu