«Dafür, dass C.________ bloss eine untergeordnete Rolle hatte, sprechen sämtliche vorhanden Fakten zur Tat: Er hatte keinen Kontakt zu den Hintermännern und er kam auch nie in die Nähe des Opfers. Er war der Chauffeur und damit der klassische Gehilfe. Weiter profitierte er lediglich in sehr geringem Umfang vom Deliktserlös, indem er nur gerade die Spesen ersetzt erhielt. Das einzige, was für eine wesentlichere Tatbeteiligung sprechen könnte, ist dessen kriminelle Vergangenheit. Er wurde im Dezember 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, davon acht Monate unbedingt, wegen gewerbs-