Das Gericht erachtet A.________ demzufolge als Mittäter und nicht etwa nur als Gehilfe der Hintermänner. Er wirkte in sehr massgebender Weise an der Tat mit und profitierte direkt im Umfang von CHF 6'000.00 von der Tat, die mit seinem Tatbeitrag stand und fiel. Von der Tätergruppe im Hintergrund wurde ihm grosses Vertrauen entgegengebracht, denn diese riskierten ja, dass er sich mit dem gesamten Deliktserlös einfach "absetzt"». Zum Ereignis vom 24. Juni 2020