20 16. Rechtliche Grundlagen Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0; Betrug), Art. 22 Abs. 1 StGB (Versuch), zu Täterschaft und Teilnahme sowie zur Gewerbsmässigkeit kann vorab auf die ausführlichen und zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 45 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.18 328 ff.). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: 16.1 Betrug