Im Wissen darum, dass er am 22. Juni 2020 mitgeholfen hatte, eine ältere Dame um ihr Geld zu bringen, war er am 24. Juni 2020 erneut bereit, mit dem Beschuldigten 1 nach Bern zu fahren und einen gleichen «Auftrag» zu erledigen bzw. wiederum als Chauffeur tätig zu sein. Als er vom Beschuldigten 1 am 24. Juni 2020 erneut angefragt wurde, wusste er somit bereits, um was es ging. III. Rechtliche Würdigung