Dass er sich am 22. Juni 2020 an illegalen Machenschaften beteiligte, muss ihm im Rahmen der Autofahrt aufgrund der zahlreichen Telefonate des Beschuldigten 1 mit einem unbekannten Hintermann bzw. spätestens in Bern, als die ältere Dame das Couvert im Milchkasten deponierte, bewusst geworden sein. Im Wissen darum, dass er am 22. Juni 2020 mitgeholfen hatte, eine ältere Dame um ihr Geld zu bringen, war er am 24. Juni 2020 erneut bereit, mit dem Beschuldigten 1 nach Bern zu fahren und einen gleichen «Auftrag» zu erledigen bzw. wiederum als Chauffeur tätig zu sein.