Der Kontakt mit den Hintermännern lief – soweit aus den Akten ersichtlich – einzig über den Beschuldigten 1. So zeigen die sich in den Akten befindlichen Extraktionsberichte dessen zahlreiche Kontakte mit den unbekannten Hintermännern auf (pag. S 05 001 031 ff.; pag. 17 598 ff.). Übereinstimmend fielen auch die diesbezüglichen Aussagen der Beschuldigten aus. Der Beschuldigte 2 gab etwa zu Protokoll, dass er auf Anfrage des Beschuldigten 1 mit diesem nach Bern gefahren sei (pag. E 05 001 008, Z. 111 f.), er ansonsten nichts gewusst habe (pag. E 05 001 009, Z. 158 f.; pag. E 05 001 010, Z. 181; pag. E. 05 001 014, Z. 68 ff.;