Der Beschuldigte 2 habe auf Anfrage des Beschuldigten 1 Chauffeur-Dienste wahrgenommen. Die beiden Beschuldigten seien lediglich Geldabholer gewesen, wobei es auch zwischen ihnen eine klare Rollenaufteilung gegeben habe. Der Beschuldigte 2 sei nie in Kontakt mit den Hintermännern gestanden, er habe mit niemandem Informationen ausgetauscht und sei vom Beschuldigten 1 lediglich für eine Nebenrolle angefragt worden. Er selber habe von den Hintergründen keine Ahnung gehabt und auch der Beschuldigte 1 habe anlässlich der Telefonate im Auto nur kurze Anweisungen und keine Informationen zu den Hintergründen erhalten.