Beide seien flexibel gewesen und hätten Zeit in dieses System investieren wollen. Das Auftreten der Beschuldigten sei auch heute bezeichnend, sie würden keine Verantwortung übernehmen und das Strafregister des Beschuldigten 2 habe seit seiner Volljährigkeit jährlich einen neuen Eintrag zu verzeichnen. Beide Beschuldigte hätten als Abholer in massgebender Weise und in Arbeitsteilung wesentliche Beiträge geleistet. Weil sich die beiden Beschuldigten seit Kindertagen kennen würden, sei es absolut unglaubhaft, dass die beiden nicht darüber gesprochen hätten.