Es könne sein, dass der Beschuldigte 1 den Lead gehabt habe. Der Beschuldigte 1 habe explizit seinen Kollegen dabei haben wollen und er habe auch von dessen krimineller Vergangenheit gewusst. Dass der Beschuldigte 2 lediglich CHF 200.00 bis CHF 400.00 erhalten habe, sei lebensfremd. Dieser sei mit Aussicht auf eine grössere Beteiligung für eine zweite Autofahrt nach Bern bereit gewesen. Beide seien flexibel gewesen und hätten Zeit in dieses System investieren wollen.