Zu den Ereignissen des 24. Juni 2020 «[…] Bei der Staatsanwaltschaft gab C.________ zu, dass er für seine Fahrdienste dieses Mal hätte entschädigt werden sollen. Angesichts dessen, dass er auch dieses Mal keinen direkten Kontakt zu den Hintermännern hatte, ist aber zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er wiederum nur einen wesentlich tieferen Betrag als A.________ erhalten würde. Weshalb er sich mit einem deutlich geringeren Anteil an der Beute zufrieden gab, hat sich letztlich nicht klären lassen. Vermutlich liegt der Grund darin, dass A.______