Am 24. Juni 2020 wurde E.________ erneut von den Unbekannten kontaktiert, welche sie wiederum aufforderten, weitere CHF 60000.00 abzuheben und im Briefkasten zu deponieren. Die Privatklägerin hatte der Polizei gesagt, sie sei am Abend zuvor von einer weiteren unbekannten Person angerufen worden, die ihr gesagt habe, sie sei Opfer eines Betrugs geworden und solle auf keinen Fall weiter Geld geben. Ob sie noch am 23. Juni 2020 die Kantonspolizei Bern verständigte oder erst am 24. Juni 2020, als sie effektiv erneut angerufen wurde, ergibt sich aus den Akten nicht genau. Dies kann offen gelassen