_ bejahte. Dieser mietete umgehend bei der J.________ GmbH einen blauen K.________, worauf die beiden Beschuldigten gemeinsam nach Bern fuhren, wobei stets C.________ am Steuer sass. In Bern an der Adresse der Privatklägerin angekommen stieg A.________ aus, entnahm das Couvert aus dem Milchkasten von E.________ und ging zurück zum Auto. Er und C.________ fuhren daraufhin zunächst nach Zofingen, wo A.________ einem unbekannten Mann CHF 27’000.00 übergab, anschliessend nach Emmen, wo er einem weiteren Unbekannten CHF 27'000.00 übergab.