Am 22. Juni 2020, um ca. 13:15 Uhr, wurde E.________ erneut von einem Unbekannten, der sich als Oberstaatsanwalt V.________ ausgab, kontaktiert und aufgefordert, einen grösseren Betrag von ihrem I.________-Konto abzuheben. Aus den Auswertungen der Telefone von E.________ ergibt sich, dass sie in der Folge sowohl auf ihrer Festnetznummer als auch auf ihrem Handy wiederholt kontaktiert wurde. Sie glaubte dem Anrufer erneut und hob bei der I.________ weitere CHF 60'000.00 ab, welche sie schliesslich kurz nach 16:00 Uhr in ihrem Milchkasten, in einem Couvert verpackt, deponierte, wo sie von A.________ abgeholt wurden.