Dieser Anweisung leistete E.________ Folge, deponierte das Geld anschliessend in ihrem Brief- bzw. Milchkasten, wo es von Unbekannten abgeholt wurde. Am 19. Juni 2020, und nicht, wie ursprünglich von der Polizei ausgeführt, am Morgen des 20. Juni 2020, hob E.________ auf Anweisung von "Oberstaatsanwalt V.________" weitere CHF 26'000.00 ab und deponierte sie in ihrem Milchkasten, wo das Geld wiederum von Unbekannten abgeholt wurde. [...].