_ erstmals von einem unbekannten Mann mittels einer unterdrückten bzw. "gespooften" (d.h. manipulierten, so dass die wirkliche Telefonnummer nicht erkennbar war) Telefonnummer angerufen. Ihr wurde vorgespiegelt, die Polizei habe bei Einbrechern ein Notizbuch mit Adressen und Bankverbindungen gefunden, und brauche nun ihre Hilfe, um den Tätern auf die Spur zu kommen. Der unbekannte Mann verband die Privatklägerin danach mit einer unbekannten Frau, die sich als Kriminalpolizistin mit Namen U.________ ausgab und ihr die Anweisung erteilte, bei der H.________ CHF 20'000.00 abzuheben. Dieser Anweisung leistete E.______