1. zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, unter Aufschub des Strafvollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft; 2. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 900.00, unter Aufschub des Strafvollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren; 3. zu einer Busse von CHF 200.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung auf 2 Tage festzusetzen sei. III. Weiter sei zu verfügen: 1. A.________ sei in Freiheit zu belassen.