2.1. des gewerbsmässigen Betrugs, teilweise versucht begangen am 22. und 24. Juni 2020 in Bern z.N. von E.________; 2.2. der Widerhandlungen gegen Art. 19 Abs. 1 BetmG, begangen am 29. März, 19. April und 13. September 2018; 2.3. der Widerhandlung gegen Art. 19a BetmG, begangen am 24. Juni 2020; 3. A.________ zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt wurde; 4. das Honorar der amtlichen Verteidigung bestimmt wurde;