Es sei festzustellen, dass das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Bern vom 20. November 2020 in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. Das Verfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das BetmG, angeblich begangen durch Besitz zum Konsum am 6. Juli 2018 in Basel und durch Konsum von Marihuana am 22. 9 August 2019, eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung; 2. A.________ schuldig erklärt wurde