1. Die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) sei im Schengener Informationssystem (SIS) anzuordnen. 2. Das Honorar der amtlichen Verteidigung für das Berufungsverfahren sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 5.2 Beschuldigter 1 Rechtsanwalt Dr. B.________ stellte namens und auftrags des Beschuldigten 1 anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 18 608 f.; Hervorhebungen im Original): I.