5. Oberinstanzliche Anträge der Parteien 5.1 Staatsanwaltschaft/Berufungsführerin Die Staatsanwaltschaft stellte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 9. August 2021 folgende Anträge (pag. 18 605 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________: 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 20. November 2020 in folgenden Punkten in Rechtskraft erwachsen ist: Ziff. I.: Einstellung des Strafverfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch: