Mit Verfügung vom 15. Februar 2021 hielt die Verfahrensleitung fest, dass der Beschuldigte 2 in Sicherheitshaft verbleibt (SK 21 2, pag. 57 ff.). Mit Eingabe vom 2. Juli 2021 ersuchte die Verteidigung um Entlassung des Beschuldigten 2 aus der Sicherheitshaft zuhanden des Strafvollzugs in Basel-Stadt, wo letzterer eine unbedingte Freiheitsstrafe zu vollziehen habe (SK 21 305, pag. 1 f.). Mit Verfügung vom 14. Juli 2021 wurde das Gesuch im Sinne einer milderen Ersatzmassnahme gutgeheissen (SK 21 305, pag. 19 ff.). Die Berufungsverhandlung fand am 9./10. August 2021 vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern statt (pag.