3. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Wirtschaftsdelikte) mit Schreiben vom 27. November 2020 die Berufung an (pag. 18 243). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 24. Dezember 2020 (pag. 18 284 ff.). In ihrer form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 12. Januar 2021 beschränkte die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut [pag. 18 389]; nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ihre Berufung betreffend A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) auf die Bemessung der Strafe und betreffend C._____