2.6. Die Zustimmung zur Löschung des von C.________, vgt., erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). [Eröffnungsformel]