1.5. 22 Minigrips mit Marihuana (Ass.-Nr. 1001, A017385, A008220 und weitere) werden eingezogen und vernichtet (Art. 69 StGB). 1.6. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Apple IPhone weiss inkl. SIM-Karte mit der Rufnummer .________ (aus den Effekten) verbleibt als Beweismittel bei den Akten. 1.7. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Apple IPhone schwarz inkl. USB-Stick (Pos.-Nr. 2) wird eingezogen und vernichtet.